SBB lassen invasive Neophyten blühen, Bauern büssen dafür
Schweizer Bauern ärgern sich über die SBB, die aus Spargründen invasive Neophyten an den Bahnstrecken nicht bekämpft. Diese Problempflanzen verdrängen heimische Pflanzen und schaden der Biodiversität.
Entlang der Schweizer SBB-Bahnstrecken breiten sich invasive Neophyten aus wie das Einjährige Berufkraut. Diese hübsche Krautpflanze, die Laien oft mit Margeriten oder Kamillen verwechseln, wurde im 18. Jahrhundert aus Kanada und den USA als Zierpflanze eingeschleppt.
Das Einjährige Berufkraut wächst einen Meter hoch und seine Wurzeln bohren sich einen Meter tief in den Boden. Jede Pflanze bildet bis 50’000 Samen, die mit dem Wind an an Fahrzeugen haftend weit verbreitet werden. Am «Landeplatz» überleben die Samen mehrere Jahre im Boden, bis daraus eine neue Pflanze wächst.
Dabei verdrängt der Eindringling einheimische Pflanzenarten und richtet auf biodiversitätsreichen Fruchtfolgeflächen entlang der Bahnstrecken grossen Schaden an. Besonders perfide: Das Einjährige Berufkraut sondert Stoffe ab, die andere Pflanzen am Wachstum hindern.
Invasive Neophyten wie das Einjährige Berufkraut müssen konsequent bekämpft werden
In der Schweiz wurde das Einjährige Berufkraut in die Liste der gebietsfremden invasiven Pflanzen und in die Freisetzungsverordnung aufgenommen. Seit September 2024 ist der Verkauf dieses Neophyten verboten. Wo es wächst, gibt es nur eine Bekämpfungsstrategie:
Mit der Wurzel ausreissen,
im nächsten Jahr nochmals ausreissen und
In den Jahren darauf immer wieder ausreissen.
Bis eine Fläche vollständig neophytenfrei ist, kann es zehn Jahre dauern. Denn im Fall des Einjährigen Berufkrautes bedeutet neophytenfrei, dass es keine Samen mehr im Boden haben darf. Nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Es sei denn, man verhindert Neu-Absamungen konsequent mit bis zu sechs Jät-Durchgängen pro Jahr.
Die SBB sparen beim Grünunterhalt ihrer Bahnstrecken auf Kosten der Landwirte
Das sollten die SBB entlang ihres 3000 Kilometer langen Schienennetzes auch tun. Mit der Betonung auf «sollten»: Der Bundesbetrieb reduziert aus Spargründen den Grünunterhalt. Die SBB setzen nur noch sicherheitsrelevante Massnahmen um. Und es gibt kein Gesetz, um die SBB in die Pflicht zu nehmen.
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